FAQ – Häufige Fragen

1. Anmeldung & Behörden

Damit wir deinen Antrag bei der Behörde einreichen können, benötigen wir:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild (neueren Datums)
  • Amtlichen Sehtest (vom Optiker oder Augenarzt, max. 2 Jahre alt)
  • Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs (9 Unterrichtseinheiten)
Wichtig: Die Bearbeitung beim Amt dauert oft 4 bis 6 Wochen. Erst danach dürfen wir dich zur Prüfung anmelden! Theorieunterricht und Fahrstunden kannst du natürlich schon vorher machen.

2. Umschreibung & Fahrschulwechsel

Wenn du einen Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Staat besitzt, ist dieser in Deutschland meistens nur 6 Monate ab Anmeldung des Wohnsitzes gültig. Danach musst du ihn umschreiben lassen.

Das Beste vorweg: Bei einer Umschreibung profitierst du von massiven Erleichterungen. **Es sind keine gesetzlichen Pflichtfahrstunden (Sonderfahrten) vorgeschrieben!**

Welche Prüfungen du ablegen musst, regelt die Gesetzgebung je nach Ausstellungsland:

Land / Staat Theorie-prüfung? Praktische prüfung? Was bedeutet das für dich?
EU / EWR-Staaten
(z. B. Frankreich, Spanien, Polen, Italien...)
NEIN NEIN Dein Führerschein ist direkt in Deutschland gültig. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.
Schweiz, Neuseeland, Australien, Singapur, Japan
(und viele weitere gemäß Anlage 11)
NEIN NEIN Reine Bürokratie-Umschreibung beim Amt. Du musst **keine** Prüfungen bei uns machen.
USA (Die meisten Bundesstaaten)
(z. B. Alabama, Arizona, Florida, Texas...)
NEIN NEIN Vollständige Befreiung für die meisten Bundesstaaten. Du bekommst den deutschen Schein prüfungsfrei.
USA Sonderfälle
(z. B. Kalifornien, New York, Washington...)
JA NEIN In diesen Staaten ist **nur die theoretische Prüfung** erforderlich. Die Praxisprüfung entfällt komplett!
Kanada
(Die meisten Provinzen, z. B. Ontario, British Columbia)
NEIN NEIN Ebenfalls prüfungsfreie Umschreibung für PKW (Klasse B).
Türkei, Albanien, Kosovo, Südafrika, Ukraine
(und alle Staaten außerhalb der Anlage 11)
JA JA Du musst **sowohl die Theorie- als auch die Praxisprüfung** machen. **Dein Vorteil:** Du sparst dir die Pflicht-Sonderfahrten! Wir machen nur wenige Übungsstunden zur Vorbereitung.
Hinweis für den Antrag: Du benötigst oft eine beglaubigte Übersetzung deines nationalen Führerscheins (z. B. vom ADAC). Komm einfach mit deinen Dokumenten zu uns, wir prüfen deinen Fall!

Ein Wechsel zu uns ist absolut unkompliziert und jederzeit möglich – egal ob vor oder mitten in der praktischen Ausbildung. Du musst dich vor deiner alten Fahrschule weder rechtfertigen noch dort persönlich erscheinen.

Der Ablauf ist denkbar einfach:

  1. Du kommst zu uns und meldest dich ganz normal an.
  2. Deine alte Fahrschule ist gesetzlich verpflichtet, dir eine Ausbildungsbescheinigung über alle bereits absolvierten Theorie-Stunden und Sonderfahrten auszustellen.
  3. Wir übernehmen deine Daten und führen deine Ausbildung nahtlos dort fort, wo du aufgehört hast. Deine bereits gemachten Stunden verfallen nicht!

3. Klasse B (Auto-Führerschein)

Zusätzlich zu den normalen Übungsstunden schreibt der Gesetzgeber exakt 12 Sonderfahrten (je 45 Minuten) vor:

  • 5x Überlandfahrt: Schulung auf Bundes- und Landstraßen.
  • 4x Autobahnfahrt: Auf- und Abfahren, Überholen bei höheren Geschwindigkeiten.
  • 3x Nacht-/Dämmerungsfahrt: Fahren bei Dunkelheit, richtige Nutzung der Beleuchtung.

B197 ist der modernste Weg zum Führerschein:

  1. Du machst die Ausbildung zum Großteil auf einem entspannten Automatikfahrzeug.
  2. Zwischendrin absolvierst du mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und zeigst in einer 15-minütigen Testfahrt dem Fahrlehrer, dass du schalten kannst.
  3. Deine praktische Prüfung findet auf dem Automatikwagen statt.
Dein Vorteil: Du bestehst leichter, bekommst aber die volle Erlaubnis, im Anschluss weltweit sowohl Schalt- als auch Automatikwagen zu fahren!

Das hängt vom Gesamtgewicht des Gespanns (Auto + Anhänger) ab:

KlasseZulässiges Gesamtgewicht (ZgM)Ausbildung
Klasse BGespann bis max. 3.500 kgIm Autoführerschein drin
Klasse B96Gespann zwischen 3.500 kg und 4.250 kgNur Tages-Schulung (keine Prüfung!)
Klasse BEAnhänger darf alleine bis zu 3.500 kg wiegenTheorie-frei, aber mit praktischer Prüfung

4. Zweiradklassen (A / A2 / A1 / AM / B196)

Die Klassen staffeln sich nach Alter und Leistung:

  • Klasse AM (ab 15 Jahren): Roller, Mopeds und Quads bis maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und max. 50 ccm Hubraum (bzw. 4 kW bei Elektromotoren).
  • Klasse A1 (ab 16 Jahren): Leichtkrafträder bis 125 ccm und max. 11 kW (15 PS).
  • Klasse A2 (ab 18 Jahren): Krafträder bis max. 35 kW (48 PS).
  • Klasse A (Direkteinstieg ab 24 Jahren): Offene Klasse für alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung (bzw. ab 20 Jahren bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2).
Tipp für Aufsteiger: Wer seit 2 Jahren die Klasse A1 besitzt, kann mit einer reinen praktischen Prüfung auf A2 aufsteigen (ohne Theorieunterricht/-prüfung). Das Gleiche gilt beim Wechsel von A2 auf A!

Mit der B196-Erweiterung darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm und 11 kW) fahren, **ohne eine theoretische oder praktische Fahrprüfung** ablegen zu müssen!

Die Voraussetzungen:

  • Du bist mindestens 25 Jahre alt.
  • Du besitzt den Autoführerschein (Klasse B) seit mindestens 5 Jahren.
Die Ausbildung: Du absolvierst bei uns eine reine Fahrerschulung (mindestens 4 Theorie- und 5 Praxisunterrichtseinheiten à 90 Minuten). Danach stellen wir dir eine Bescheinigung aus, mit der du die Eintragung beim Amt vornehmen lässt.

Hinweis: Die Erweiterung B196 gilt nur in Deutschland und ermöglicht keinen vereinfachten Aufstieg auf die Klasse A2.

In der praktischen Prüfung (Klassen A, A2, A1) musst du auf einem abgesperrten Platz zeigen, dass du die Maschine beherrschst. Dazu gehören:

  • Slalom im Schrittgeschwindigkeit & langer Slalom
  • Gefahrenbremsung aus 50 km/h (Vollbremsung)
  • Ausweichen ohne Abbremsen & Ausweichen nach Abbremsen
  • Fahren mit Schrittgeschwindigkeit (Geradeauslauf)
  • Stop-and-Go (Sicheres Anhalten und Füße absetzen)
Bei der Klasse AM fallen die Aufgaben entsprechend verkürzt und angepasst aus.

5. Rund um die Prüfungen

Die Prüfung erfolgt am PC (beim TÜV/DEKRA) im Multiple-Choice-Verfahren. Bei der Ersterteilung beantwortest du 30 Fragen.

Du hast bestanden, wenn du maximal 10 Fehlerpunkte hast.
ABER VORSICHT: Hast du zwei Fragen mit der Wertigkeit "5 Fehlerpunkte" falsch beantwortet, bist du durchgefallen (da es sich hierbei meist um entscheidende Vorfahrtsregeln handelt).