Damit wir deinen Antrag bei der Behörde einreichen können, benötigen wir:
Wenn du einen Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Staat besitzt, ist dieser in Deutschland meistens nur 6 Monate ab Anmeldung des Wohnsitzes gültig. Danach musst du ihn umschreiben lassen.
Das Beste vorweg: Bei einer Umschreibung profitierst du von massiven Erleichterungen. **Es sind keine gesetzlichen Pflichtfahrstunden (Sonderfahrten) vorgeschrieben!**
Welche Prüfungen du ablegen musst, regelt die Gesetzgebung je nach Ausstellungsland:
| Land / Staat | Theorie-prüfung? | Praktische prüfung? | Was bedeutet das für dich? |
|---|---|---|---|
| EU / EWR-Staaten (z. B. Frankreich, Spanien, Polen, Italien...) |
NEIN | NEIN | Dein Führerschein ist direkt in Deutschland gültig. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich. |
| Schweiz, Neuseeland, Australien, Singapur, Japan (und viele weitere gemäß Anlage 11) |
NEIN | NEIN | Reine Bürokratie-Umschreibung beim Amt. Du musst **keine** Prüfungen bei uns machen. |
| USA (Die meisten Bundesstaaten) (z. B. Alabama, Arizona, Florida, Texas...) |
NEIN | NEIN | Vollständige Befreiung für die meisten Bundesstaaten. Du bekommst den deutschen Schein prüfungsfrei. |
| USA Sonderfälle (z. B. Kalifornien, New York, Washington...) |
JA | NEIN | In diesen Staaten ist **nur die theoretische Prüfung** erforderlich. Die Praxisprüfung entfällt komplett! |
| Kanada (Die meisten Provinzen, z. B. Ontario, British Columbia) |
NEIN | NEIN | Ebenfalls prüfungsfreie Umschreibung für PKW (Klasse B). |
| Türkei, Albanien, Kosovo, Südafrika, Ukraine (und alle Staaten außerhalb der Anlage 11) |
JA | JA | Du musst **sowohl die Theorie- als auch die Praxisprüfung** machen. **Dein Vorteil:** Du sparst dir die Pflicht-Sonderfahrten! Wir machen nur wenige Übungsstunden zur Vorbereitung. |
Ein Wechsel zu uns ist absolut unkompliziert und jederzeit möglich – egal ob vor oder mitten in der praktischen Ausbildung. Du musst dich vor deiner alten Fahrschule weder rechtfertigen noch dort persönlich erscheinen.
Der Ablauf ist denkbar einfach:
Zusätzlich zu den normalen Übungsstunden schreibt der Gesetzgeber exakt 12 Sonderfahrten (je 45 Minuten) vor:
B197 ist der modernste Weg zum Führerschein:
Das hängt vom Gesamtgewicht des Gespanns (Auto + Anhänger) ab:
| Klasse | Zulässiges Gesamtgewicht (ZgM) | Ausbildung |
|---|---|---|
| Klasse B | Gespann bis max. 3.500 kg | Im Autoführerschein drin |
| Klasse B96 | Gespann zwischen 3.500 kg und 4.250 kg | Nur Tages-Schulung (keine Prüfung!) |
| Klasse BE | Anhänger darf alleine bis zu 3.500 kg wiegen | Theorie-frei, aber mit praktischer Prüfung |
Die Klassen staffeln sich nach Alter und Leistung:
Mit der B196-Erweiterung darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm und 11 kW) fahren, **ohne eine theoretische oder praktische Fahrprüfung** ablegen zu müssen!
Die Voraussetzungen:
In der praktischen Prüfung (Klassen A, A2, A1) musst du auf einem abgesperrten Platz zeigen, dass du die Maschine beherrschst. Dazu gehören:
Die Prüfung erfolgt am PC (beim TÜV/DEKRA) im Multiple-Choice-Verfahren. Bei der Ersterteilung beantwortest du 30 Fragen.
Du hast bestanden, wenn du maximal 10 Fehlerpunkte hast.
ABER VORSICHT: Hast du zwei Fragen mit der Wertigkeit "5 Fehlerpunkte" falsch beantwortet, bist du durchgefallen (da es sich hierbei meist um entscheidende Vorfahrtsregeln handelt).